Kann man die Hundehaftpflicht von der Steuer absetzen?
Ja, die Hundehaftpflichtversicherung ist eine private Versicherung und in vielen Bundesländern für Hundehalter sogar gesetzlich vorgeschrieben. Sie dient als Schutz vor Schäden, die dein Hund verursacht, und für die du sonst aus eigener Tasche aufkommen müsstest. Da diese Ausgabe also teilweise Pflicht ist und deinem persönlichen finanziellen Schutz dient, gibt es auch eine Möglichkeit, sie bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Warum Du die Haftpflichtversicherung deines Hundes absetzen kannst
Nach dem deutschen Steuerrecht zählt die Haftpflichtversicherung für deinen Hund zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen. Kranken- und Rentenversicherungen und alle Versicherungen, die dem persönlichen Schutz oder der eigenen finanziellen Absicherung dienen, zählen im deutschen Steuerrecht als Vorsorgeaufwendungen.
Die Kosten für die persönliche Vorsorge sind vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt und lassen sich deshalb bis zu einem gewissen Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzen.
Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen
Wenn du die Haftpflichtversicherung für deinen Hund bei der Steuer absetzen möchtest, solltest du einige Dinge beachten.
Du kannst die Hundehalterhaftpflicht nur dann absetzen, wenn Du steuerpflichtig bist. Dieser Punkt ist manchmal für Rentner ein Problem, die in manchen Fällen keine Steuer mehr zahlen müssen.
Ehepaare sollten sich im vorhinein Gedanken machen, wer der offizielle Besitzer des Hundes sein wird, da nur derjenige die Hundehaftpflicht absetzen kann, der auch für die Versicherung und die Hundesteuer aufkommt.
Ein weiteres Kriterium für die Absetzbarkeit der Hundehaftpflichtversicherung ist, dass der Hund privat gehalten werden muss. Kommerziell gehaltene Hunde, zum Beispiel in einer Hundezucht, können bei der privaten Steuererklärung nicht berücksichtigt werden.
So viel kannst Du maximal absetzen
Die Hundehaftpflichtversicherung gehört nach § 10 EStG zu den Sonderausgaben. Die Haftpflichtversicherung für deinen Hund musst du also auf dem Mantelbogen auf Seite 3 deiner Steuererklärung eintragen. Einen entsprechenden Beleg über die Höhe der Versicherungsprämie solltest Du natürlich beilegen.
Wie hoch die Sonderausgaben sind, die man insgesamt maximal absetzen kann, ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben: Als sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer kannst du insgesamt bis zu 1.900 Euro pro Jahr an Sonderausgaben absetzen. Für Selbstständige oder Freiberufler gelten als Obergrenze für die gesamten Sonderausgaben dagegen 2.800 Euro.
Da eine Hundehaftpflichtversicherung nicht all zu viel kostet, kannst du sie in den meisten Fällen komplett absetzen. Problematisch wird es nur dann, wenn der Maximalbetrag an Sonderausgaben bereits durch Renten- und Krankenversicherungsbeiträge oder andere Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft ist. In diesem Fall können die Kosten für deinen Hund nicht mehr abgesetzt werden.
Was bei der Steuer nicht abgesetzt werden kann
Die Haftpflichtversicherung für Hunde wird in manchen Fällen zusammen mit einer Hunde OP Versicherung angeboten. In diesem Fall wird vom Finanzamt nur der Anteil der Haftpflichtversicherung berücksichtigt, da eine Krankenversicherung oder eine OP Versicherung für Deinen Vierbeiner grundsätzlich nicht absetzbar ist.
Was du ebenfalls nicht absetzen kannst, ist die Hundesteuer, die du für Deinen treuen Begleiter zahlen musst. Diese Kosten werden nur dann bei der Einkommenssteuer berücksichtigt, wenn es sich beispielsweise um einen Blindenhund oder einen therapeutischen Begleithund für Behinderte handelt. Bei allen anderen Hunden kann man die Hundesteuer aber nicht in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.
Viel Spaß bei deiner nächsten Steuererklärung!
** Wir sind keine Steuerberater, die Informationen werden von uns mit Sorgfalt und nach bestem Gewissen zusammengestellt, allerdings ohne Gewähr **
Norbert meint
Eine Hundehaftpflichtversicherung sollte jeder Hundehalter haben, auch wenn diese keine Pflicht ist.
Wenn es mal darauf ankommt, ist es sehr hilfreich eine zu haben.
Und Hunde sind (leider) manchmal unberechenbar.