Du bist bereits stolzer Hundebesitzer oder planst die Anschaffung eines Hundes?
Dann gilt es, sich ausreichend über die Bedürfnisse Deines treuen Gefährten zu informieren. Dazu gehört nicht nur das sorgfältig ausgewählte Futter, das mit viel Liebe zusammengestellte Hundespielzeug, die nun eingezäunte Spielwiese hinter dem Haus oder die ersten Erziehungsversuche.
Ebenso wichtig ist die Absicherung vor Schäden, die Dein Hund verursachen kann und höchstwahrscheinlich auch das ein oder andere Mal wird. Aber keine Sorge, mit einer Hundehaftpflichtversicherung bist du finanziell abgesichert – soweit Du die wichtigsten zu versichernden Schäden im Blick hast:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Mietsachschäden
Was sind Mietsachschäden?
Mietsachschäden klingt im ersten Moment einleuchtend, oder ?
Achtung: Nicht alles, was in irgendeiner Form gemietet wird, ist umfangreich versichert.
Grundsätzlich ist ein Schaden, der an einer gemieteten Sache entsteht, zwar ein Mietsachschaden. Dies betrifft private Wohnräume, Gebäude und Garagen. Hier gilt es aber zu unterscheiden, ob die Mietsache beweglich oder unbeweglich ist.
Unbeweglicher Mietsachschaden (Mietschäden an Gebäuden)
Sollte Dein Hund in der von Dir angemieteten Wohnung die Türen zerkratzen, den Fußboden oder die Wände beschädigen, liegt ein unbeweglicher Mietsachschaden vor. Für diese Art von Mietschäden gewährleisten die Versicherungen eine gesonderte Deckungssumme.
Beweglicher Mietsachschaden (darunter fallen Sachschäden an gemieteten Einrichtungen)
Zur beweglichen Mietsache zählen gemietete Autos, Wohnmobile, Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände bspw. in Hotels, Ferienwohnungen und Schiffskabinen. Auch hier gilt eine spezifische Deckungssumme, die je nach Tarif von der jeweiligen Versicherung festgelegt ist.
Ist die Versicherung von Mietsachschäden als Eigenheimbesitzer sinnvoll?
Auch wenn du nicht zur Miete wohnst, sondern ein eigenes Haus/eigene Wohnung hast, kann die Absicherung von Mietschäden durch die Hundehaftpflicht sinnvoll sein. Begleitet Dich Dein Hund zum Beispiel in den Urlaub? Dann solltest Du bedenken, dass alle gemieteten Objekte, beispielsweise in Ferienhäusern, Bungalows, Hotels und Fahrzeuge durch Deinen Hund in Mitleidenschaft gezogen werden können. Verunreinigt Dein Hund in einem Hotel durch seine Ausscheidungen das Bett oder verbeißt er sich in die Couch, bist Du mit einer Tierhalterhaftpflicht, wenn sie Mietsachschäden abdeckt, gut abgesichert.
Der Vermieter wird im Schadensfall seinen Haftpflichtanspruch geltend machen. Ein angemessener Versicherungsschutz bewahrt Dich vor unerwarteten Kosten.
Welcher Tarif ist der Richtige?
Mietsachschäden sind in den meisten Tierhalterhaftpflichtversicherungen abgedeckt. Die Deckungssumme variiert. Bei der Agila sind es z.B. 50.000 EUR, bei der ARAG dagegen 15 Millionen. Welcher Anbieter und welcher Tarif für dich der richtige ist, hängt natürlich von mehreren Faktoren ab. Mietsachschäden sind ein eher kleinerer Faktor. Viel wichtiger sind die Deckungssummen für Personenschäden, da solche Fälle meist extrem teuer werden.
Was ist nicht versichert unter Mietsachschäden?
Je nach Versicherungsanbieter und Tarif sind Schäden, die am eigenen Inventar (bewegliche Mietsachschäden) durch den Hund in Mitleidenschaft gezogen werden, nicht versichert. Das gleiche gilt für Leasingfahrzeuge. Diese können teilweise gesondert versichert werden.
Außerdem werden Mietsachschäden von deiner Hundehaftpflicht nicht übernommen bei: Natürlichem Verschleiß, Glasschäden, Schäden an Elektrogeräten und Heizkörpern.
Selbst einem gut erzogenen Hund können Missgeschicke und Unfälle passieren, die nicht vorhersehbar sind. Die Verantwortung im Schadensfall trägst Du allein, die Kosten ohne Versicherungsschutz können recht hoch sein.
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